Neuigkeiten und Hinweise
Ein Termin. Zwei Impfungen. Maximaler Schutz für die kalte Jahreszeit.
Bringen Sie jetzt mit der angepassten Corona- und Grippeschutzimpfung Ihren Impfschutz auf den aktuellen Stand. Die COVID19-Impfung ist mit oder ohne gleichzeitige Grippeimpfung möglich.
Terminvergabe
Nutzen Sie ab sofort gerne unseren Online-Dienst zur Terminvereinbarung.
Hinweis: Die Terminvergabe ist unseren Bestandspatienten vorbehalten. Termine für folgende Bereiche werden ausschließlich telefonisch (05485 2468) vergeben:
neue Patienten
Sonografien
Laboruntersuchungen
„Reha“-Gutachten
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Es muss berücksichtigt werden, dass die GKV-Karte eingelesen sein muss, bevor ein elektronisches Rezept ausgestellt werden kann. Das bedeutet jeweils am 1. Januar, 1. April und 1. Juli und 1. Oktober, also immer zum Quartalsanfang muss die Ihre Karte eingelesen werden, anschließend bieten wir gerne den Service Ihre Dauermedikation regelmäßig auszustellen ohne dass Sie dafür unsere Praxis aufsuchen müssen. Sie haben die Möglichkeit, über die Internetseite die Rezeptwünsche und auch Überweisungswünsche (diese müssen allerdings weiterhin in Papierform in der Praxis abgeholt werden) einzugeben.
Wir haben die Pflicht, seit dem 01.07.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeit auszustellen. Der Arbeitgeber benötigt seit diesem Zeitpunkt keinerlei Ausdruck mehr. Die Bescheinigung für den Arbeitnehmer stellen wir Ihnen als E-Mail zur Verfügung. Wir begrüßen dieses Verfahren, den Papierverbrauch zu vermeiden. Wir möchten Sie bitten, zu berücksichtigen, dass die Arbeitsunfähigkeiten nicht ohne Arzt-Patientenkontakt regelhaft ausgestellt werden dürfen. Vielmehr sind uns gesetzliche Auflagen gemacht worden: Die maximale Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ohne Arzt-Patientenkontakt liegt bei 5 Tagen. Außerdem müssen aus ärztlicher Sicht immer berücksichtigen, dass gegebenenfalls zur Einschätzung des Krankheitsbildes ein Arzt-Patientenkontakt auch vorher erforderlich sein kann.